06.10.2022

Due Diligence bei Unternehmensverkauf

Due Diligence bei Unternehmensverkauf

Der Verkauf eines Unternehmens verläuft immer in mehreren Phasen. In Phase zwei möchte der potenzielle Käufer häufig eine Due Diligence durchführen. Was bedeutet das genau? Und ist das überhaupt im Interesse des Verkäufers?

Die Nennung des Kaufpreises ist erst der Anfang
Der Verkauf eines Unternehmens ist komplex und verläuft in mehreren Phasen. Zu Beginn werden dem Kaufinteressenten meistens relativ wenige Informationen zur Verfügung gestellt. In vielen Fällen sind dies Jahresabschlüsse und eine Planungsrechnung, die vom Verkäufer erstellt wurde.
 
Häufig fasst der Verkäufer die Dokumente in einem „Information Memorandum“ zusammen und nennt nach ersten Gesprächen eine Vorstellung des Kaufpreises. Vielleicht findet aber auch ein Bieterverfahren statt, bei dem die Interessenten ihre Vorstellung vom Kaufpreis nennen.
 
Eine Due Diligence schafft Klarheit
Um diesen Kaufpreis zu validieren, wird der Kaufinteressent in einer zweiten Phase das Unternehmen detailliert analysieren wollen. Nur so kann er allfällige Risiken erkennen und je nachdem auch quantifizieren. Diesen Prozess nennt man „Due Diligence“.
 
Eine Due Diligence kann viele Ausprägungen haben. Im Wesentlichen basiert sie auf folgenden Untersuchungsgegenständen:

  • Die Jahresrechnung
  • Steuerliche und rechtliche Unterlagen
  • Informationen zur Unternehmensorganisation
  • Informationen zum Markt

 
Wesentliche Fragen, die im Rahmen einer Due Diligence gestellt werden:

  • Sind die Aktiven alle vorhanden und werthaltig?
  • Sind die Passiven vollständig und in ausreichender Höhe?
  • Was ist ein normalisiertes Jahresergebnis? Wurde stillen Reserven aufgelöst oder gebildet?
  • Gibt es steuerliche oder rechtliche Risiken?
  • Sind der Aufbau der Organisation und das Risiko Managements angemessen?
  • Wie sind die Absatzmärkte des Unternehmens und die Konkurrenzsituation zu beurteilen?

 
Die so gefundenen Sachverhalte werden dann mit dem Verkäufer diskutiert. Sie führen gegebenenfalls zu einer Kaufpreisreduktion.
 
Auch im Interesse des Verkäufers?
Der Käufer ist in hohem Masse interessiert, eine Due Diligence durchführen. Die Prüfung liegt aber meist auch im Interesse des Verkäufers.
 
Denn im Rahmen einer Due Diligence werden strittige Sachverhalte konkret und verlieren ihren Schrecken. Der Käufer ist nach der Due Diligence besser informiert. Er kann die Risiken besser einschätzen und in der Folge auch einen höheren Preis bieten.

So ist der Verkäufer optimal vorbereitet
Wichtig im gesamten Transaktionsprozess sind konsistente, aufeinander abgestimmte Informationen. Der Business Plan muss auf denselben Zahlen und Prämissen basieren wie die Jahresrechnungen. Weitere Unterlagen – etwa Details zu den Warenvorräten oder Sachanlagen, Steuerrückstellungen etc. – müssen ebenfalls mit den Jahresrechnungen konform sein.
 
Gewisse Informationen sollen oder dürfen dem Interessenten nicht offengelegt werden. Jede Unterlage, die dem potenziellen Käufer gezeigt werden soll, ist vorher durchzusehen. Personendaten oder weitere vertrauliche Angaben sind zu schwärzen. Dem Datenschutz und Geschäftsgeheimnissen sind Rechnung zu tragen.
 
Die so vorbereiteten Unterlagen werden dann in einen physischen oder digitalen Datenraum eingestellt. Zugriff zu den Daten erhalten nur ausgewählte Personen. Der Verkäufer sollte die Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung einfordern.
 
Verhältnis von Bewertung und Due Diligence
Bewertung und Due Diligence sind zwei unterschiedliche Tätigkeiten. Sie greifen aber ineinander. Bei der Bewertung wird mittels einer Methode, z.B. der DCF-Methode, der Unternehmenswert ermittelt. Dies geschieht normalerweise bereits auch im Vorfeld des Verkaufsprozesses.
 
Die Due Diligence dagegen findet in Phase zwei des Verkaufsprozesses statt. Ihre Ergebnisse können verwendet werden, um den ursprünglich genannten Unternehmenswert zu validieren. Dies kann den Preis erhöhen, meistens aber senken – in jedem Fall schafft es eine Basis für vertrauensvolle Verhandlungen über konkrete Fakten.
 
Sicherheit im Transaktionsprozess
Die Durchführung einer Due Diligence ist bei Unternehmenskäufen üblich und liegt im Interesse von Käufer und Verkäufer.
 
Sollten bei der Durchführung vom Kaufinteressenten bisher ungekannte Risiken entdeckt werden, kann dies Auswirkungen auf den Kaufpreis haben. Durch die Beschäftigung mit den Risiken und ihrer Quantifizierung kann aber auch Sicherheit im Transaktionsprozess erlangt werden. Gewisse Risiken werden besser verstanden und verlieren ihren Schrecken.
 
Der Verkäufer sollte die Due Diligence gut vorbereiten und konsistente Unterlagen vorlegen. Dem Datenschutz und Geschäftsgeheimnissen sind Rechnung zu tragen.

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