11.08.2022

Gründen in der Schweiz

Gründen in der Schweiz

Als gestandener Berufsmensch überlegen Sie, Ihr Unternehmen in die Schweiz zu verlegen oder in der Schweiz ein neues Unternehmen zu gründen. Sie haben unternehmerische Erfahrung und kennen sich grundsätzlich aus. Deshalb fragen Sie sich konkret, was in der Schweiz anders wäre als zum Beispiel in Deutschland.

Das Wesentliche „auf Schweizerisch“
Auch in der Schweiz ist es sinnvoll, zunächst einen Business Plan zu erarbeiten. Dieser unterstützt die Machbarkeits- und Tragbarkeitsanalysen. Sofern externe Finanzierung benötigt wird, hilft der Business Plan auch bei den Verhandlungen mit den Kapitalgebern.

Bezüglich der Gründung im engeren Sinn muss vorab die Frage geklärt werden, in welcher Rechtsform das Unternehmen gegründet wird. In der Schweiz entscheiden sich die Gründer in der Regel für eine Aktiengesellschaft (Mindestkapital 100'000 CHF), eine GmbH (Mindestkapital 20'000 CHF) oder eine Einzelfirma.

Der Aufwand dafür ist überschaubar. Im Wesentlichen sind bei einer Aktiengesellschaft oder GmbH folgende Dokumente zu erstellen:

  • Gründungsurkunde
  • Statuten
  • KMU-Erklärung (bei Verzicht auf Durchführung einer Revision)
  • Handelsregisteranmeldung


Nach Einzahlung des Gesellschaftskapitals auf das Gründungskonto einer Bank und der Handelsregistereintragung ist das Unternehmen gegründet.

Extras bei einer Gründung aus dem Ausland
Bei der Aktiengesellschaft ist zu beachten, dass mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrates seinen Wohnsitz in der Schweiz haben und er muss zeichnungsberechtigt sein.

Bei der GmbH gilt analoges für die Geschäftsführung. Mindestens ein Geschäftsführer muss seinen Wohnsitz in der Schweiz haben und zeichnungsberechtigt sein.

Die Voraussetzungen zu einer Firmengründung für EU-Bürger ist durch die Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung grundsätzlich erfüllt. Die Bürger von EU und EFTA verfügen über einen rechtlichen Anspruch auf eine Zulassung zum Schweizer Arbeitsmarkt. Die Prüfung der Unterlagen für die Aufenthaltsgenehmigung liegt bei den Kantonen.

Wichtig im internationalen Verhältnis
Insbesondere bei Unternehmensverlagerungen aus dem Ausland, aber auch bei Neugründungen ist wichtig, dass mindestens ein Teil Geschäftstätigkeit tatsächlich in der Schweiz erfolgt. Wesentliche Managementfunktionen, zentrale Stäbe, eventuell Forschung und Entwicklung sollten in der Schweiz angesiedelt sein. Hilfreich ist in diesem Zusammenhang das Einholen von Rulings bei den Steuerbehörden zur Schaffung von Rechtssicherheit. In anderen Fall droht Doppelbesteuerung.

Zusätzlicher Schub durch attraktives Umfeld
Unternehmen in der Schweiz profitieren vom wirtschaftsfreundlichen Umfeld, der politischen und sozialen Stabilität, hohen Angebot an qualifizierten Mitarbeitern, tiefen Steuern und hoher Lebensqualität und vielem mehr.

Insbesondere die Kantone in der Zentralschweiz, allen voran der Kanton Zug, sind für Unternehmer und Unternehmen höchst attraktiv. Die Steuern in der Zentralschweiz sind besonders tief und die Behörden leben eine wirtschaftsfreundliche Haltung.

Adcoras begleitet Sie in die Schweiz
Adcoras zeigt individuelle Wege. Wir beraten Sie in allen Fragen der Gründung von Unternehmen. Dies umfasst zum Beispiel die Beurteilung von Geschäftsmodellen, Beratung bei der rechtlichen Gründung, Buchführung, Steuerberatung, Sozialversicherungsberatung. Kontaktieren Sie uns für einen Termin zum Kennenlernen.

 

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